Der Senat hat getagt und gesprochen …
Öffentliche Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen bis 31. Juli 2020 nicht stattfinden, dies ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.
Pressemitteilung vom 22.04.2020
Außerdem gilt:
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Messen oder alle Arten künstlerischer Darbietungen) mit mehr als 1.000 Teilnehmenden dürfen bis 31. August 2020 nicht stattfinden, bei mehr als 5.000 Teilnehmenden gilt dies bis zum 24. Oktober 2020.
Pressemitteilung vom 22.04.2020
Das wird ein sehr trauriges Veranstaltungsjahr werden … Auch wenn die Maßnahmen berechtigt sind, da man gerade bei Konzerten ganz sicher nicht den Abstand zu den anderen Besuchern wahren kann, fühlt es sich wie ein Stich ins Herz an.
Ich kann nur hoffen, dass die Hilfen der ersten Tage nun für diese Kulturbereiche weiterfließen und diese nicht einfach stillschweigend auslaufen, weil die Wirtschaft ja wieder läuft. Sonst werden wir wohl zum Winteranfang vor einem Trümmerberg der Kultur stehen …