Fotografien als Datenerhebung

Seit dem 25.05.2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung. Zwischen den vielen Pflichten eines Datenerhebers kommen deutlich die Worte “verständlich” und “Transparenz” zum Vorschein. Aus diesem Grunde habe ich mir die Mühe gemacht und versucht, meine Arbeit als Fotografin und damit als Datenerheberin mit möglichst einfachen Worten und ohne Beamtensprache darzustellen. Da diese Erklärung sicherlich nicht rechtlich vollständig ist und sich vor allem lediglich auf die Grundlage der Anfertigung von Bildmaterial bezieht, gibt es natürlich noch die ausführliche Datenschutzerklärung. Mir liegt als Künstlerin ganz sicher nichts ferner, als absichtlich Daten zu missbrauchen. Bis gestern hieß dies noch “Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen”,  ab heute heißt dies “DSGVO-konform”.

Hier nun ein kurzer Überblick, warum ich Daten in Form von Fotos erhebe (also meiner Leidenschaft der Fotografie nachgehe) und was mit diesen Daten (also meinen kreativen Werken) geschieht.

 

Erhebungsgrundlage

rattenscharfe-photos.de nutzt persönliche Daten in Form von Fotos, die hauptsächlich während öffentlichen Veranstaltungen entstanden sind. Die Erstellung dieser Aufnahmen ist aufgrund mehrerer Punkte rechtmäßig. Neben der kreativen und künstlerischen Arbeit in Form der Darstellung von Livemomenten, besteht ein berechtigtes Interesse (§6 Abs 1f DSGVO) der Erstellung dieser Aufnahmen durch das Dokumentieren von Zeitgeschehen und der damit einhergehenden Öffentlichkeitsarbeit von Fotograf, Künstlern und Veranstaltern.

Informationspflicht

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Fotos in keinerlei Zusammenhang mit Namen und Adressen der darauf abgebildeten Personen gespeichert werden. In den Metadaten der Fotos befinden sich lediglich Informationen zum Veranstaltungstag, der Uhrzeit, der Stadt, des Clubs oder Festivals und der abgebildeten Künstler. Bei Künstlervereinigungen, wie zum Beispiel Musikbands, verzichten wir auf die detaillierte Erfassung der einzelnen Bandmitglieder in den Metadaten des Bildes.

Auf das Taggen einzelner Personen des Publikums verzichten wir, um nicht mehr Daten zu erheben als zwingend für unseren Zweck der Dokumentation von Zeitgeschehen nötig (§11 DSGVO). Dadurch ist es bei öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich, diese Informationen betroffenen Personen zugänglich zu machen, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (§ 14 Abs. 5 DSGVO).

Auch steht die abgebildete Person dabei nicht im Mittelpunkt, sondern dient als Beiwerk zur künstlerischen Untermalung der jeweiligen Veranstaltung (§23 KUG als Umsetzung des §85 DSGVO). Daher liegt es uns fern, Fotos zu veröffentlichen, die in unseren Augen die abgebildeten Personen in eine unangenehme oder gar entwürdigende Position bringen.

Widerrufsbelehrung & Recht auf Vergessen

Da sich jedoch Fremd- und Selbstwahrnehmung oft unterscheiden, ist nicht auszuschließen, dass Du das ein oder andere Foto von Dir nicht im Internet sehen magst. Das verstehen wir natürlich. In diesem Falle bitten wir Dich, dass Du uns einfach eine kurze Mail mit einem Hinweis, um welches Foto es sich handelt, zusendest, so dass wir dieses zeitnah aus der Galerie entfernen können. Ein Anspruch auf Löschung der Fotos in unseren Archiven (Recht auf Vergessen) besteht nur, wenn keinerlei andere Rechte für die Archivierung sprechen, allerdings bieten wir in jedem Fall eine (zukünftige) Nutzungseinschränkung an (§18 Abs. 1b DSGVO).

Weitergabe an Dritte

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die von rattenscharfe-photos.de erstellten Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch auf sozialen Netzwerken gezeigt werden. Hierbei achten wir jedoch noch genauer darauf, dass nur Fotos verwendet werden, bei denen die Künstler im Vordergrund stehen, das Publikum lediglich als schwer identifizierbare Masse zu erkennen ist oder aber eine Einwilligung der abgebildeten Hauptpersonen vorlag.

Unsere erstellten Fotos stellen wir den Künstlern für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Ferner erhalten auch die Veranstalter bei Interesse Belegexemplare. Auch erhalten Veranstaltungsteilnehmer die Möglichkeit, diese Fotos als private Erinnerung zu erwerben.

Wir sind uns im Rahmen der digitalen Möglichkeiten darüber bewusst, dass digitale Raubkopien angefertigt werden können. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist und haben Schutzvorkehrungen getroffen, die dies eindämmen sollen.

Rattenscharfe-photos.de nutzt zum Beispiel das Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS, zu deutsch „sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll“), um Daten sicher zu übertragen. 

Unerlaubte Vervielfältigung

Die unerlaubte Vervielfältigung und/oder Veränderung der von uns gezeigten Fotos ist somit nicht mehr nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern gleichzeitig auch eine Datenschutzverletzung, die unter Umständen deutlich höhere Konsequenzen für den Raubkopierer zur Folge haben kann, da in diesen Fällen nicht nur der Fotograf und Urheber einen Anspruch auf Schadensersatz einfordern kann, sondern auch die betroffenen abgebildeten Personen, von denen unrechtmäßig Daten erworben, verändert und/oder verbreitet wurden.